Krise und Faschisierung

In Gesellschaften, in denen die kapitalistische Produktionsweise herrscht, ist der Staat weder ein autonomes Subjekt noch ein reines Werkzeug der herrschenden Klasse. Er ist vielmehr verlässlicher Organisator und Garant der Sicherung und Gewährleistung der Verwertungs- und Reproduktionsbedingungen des Kapitals. Seine Aufgabe als ein »Staat des Kapitals« ist vorrangig, dessen politische Interessen zur Geltung zu bringen. Obwohl er von der möglichst reibungslosen Entwicklung des Kapitals abhängt, ist er nicht dessen bloßes Ausführungsorgan, sondern besitzt der Ökonomie gegenüber eine relative Autonomie, worauf insbesondere der Politikwissenschaftler Nicos Poulantzas immer wieder hingewiesen hat.¹ Der Staat versucht, die der kapitalistischen Produktionsweise inhärenten Widersprüche zu befrieden, nach Möglichkeit durch Integration. Zugleich ist er Inhaber des Gewaltmonopols. Physische Repression kommt immer dann zum Tragen, wenn kein gesellschaftlicher Konsens mehr herstellbar ist. Der Staat schützt damit vor allem sich selbst und die herrschende Ordnung, allen voran das private Eigentum und die kapitalistische Produktionsweise, und immunisiert sie derart gegen prinzipielle Veränderungen. Denn wie verdeckt auch immer, ein System der Gewinnmaximierung braucht notwendig Gewalt als Ordnungsgrundlage, weil soziale Emanzipation der Tendenz der Produktivkraftentwicklung entspräche – der Freisetzung von Arbeit –, was heute möglich wäre, jedoch eine andere als die privatnützige Verwaltung der bestehenden, auf der rücksichtslosen Ausbeutung von Mensch und Natur beruhenden Kapitalökonomie erforderte.

Verwertungskrise

Statt dessen erleben wir, dass sich ein äußerst geringer Teil der Bevölkerung einen Jahr für Jahr wachsenden Anteil des gesellschaftlichen Reichtums aneignet. Dieser Zustand der Deprivation und der Exklusion von immer größer werdenden Bevölkerungsteilen wird immer öfter mit neuartigen Mitteln der Kontrolle aufrechterhalten.

Das ist eine wesentliche Veränderung zur Fordismus genannten Phase relativer Prosperität, die zugleich eine Phase der Konkurrenz zweier Systeme, des sozialstaatlichen Kompromisses zwischen den Klassen, des Korporatismus und der keynesianischen Wirtschaftspolitik war und die in den 1970er Jahren in die Krise geriet. Zu nennen ist vor allem eine seitdem in Gang gesetzte anhaltende Dynamik infolge der Verwertungskrise des Kapitals, auf die neoliberale Maßnahmen, die Internationalisierung und Fragmentierung der Produktionsprozesse, Deregulierung, Privatisierung usw. erfolgten.

Die Verwertungskrise beruht nicht zuletzt auch auf der Entwicklung der Produktivkräfte, die eine Freisetzung lebendiger Arbeitskraft als Quelle der Wertschöpfung ermöglicht. Daraus erwächst ein ungeheurer Reichtum und Überfluss auf der einen und global eine ausgeschlossene und Mangel leidende »Surplusbevölkerung« (Karl Marx) auf der anderen Seite, die zur Kapitalverwertung nicht mehr benötigt wird. Gleichzeitig richtet sich der aus der Produktivkraftentwicklung hervorgehende technologische Fortschritt in wachsendem Maße gegen die Menschen selbst. Eine allumfassende, flächendeckende Massenüberwachung ist seit einiger Zeit technisch möglich und wird auch praktiziert.

Es ist davon auszugehen, dass die Krisenschübe häufiger und intensiver werden und die soziale Polarisierung sich verschärfen wird, ohne dass eine Rückkehr zum national-sozialstaatlichen Kompromiss heute noch möglich wäre. Aus den genannten Gründen wird die Regulation gesellschaftlicher Fragmentierung zunehmend polizeilich statt durch materielle Gratifikation gelöst. In dem Maße, in dem der Staat sozial abbaut, rüstet er repressiv auf: Austerität und Autoritarismus gehören zusammen.

Ermächtigung der Apparate

Es lässt sich somit eine Form bürgerlicher Herrschaft feststellen, die sich strukturell vom Liberalismus unterscheidet, aber bisher offenkundig nicht in den Ausnahmestaat des offenen Faschismus umgeschlagen ist. Der gegenwärtige Zustand liegt irgendwo dazwischen und ließe sich vielleicht als strukturelle Staatsfaschisierung² bezeichnen. Diese Faschisierung ist deutlich vom offen terroristischen Faschismus zu unterscheiden. Gemeint sind nicht Massenmobilisierung und das Auftreten faschistischer Uniformen im Straßenbild, auch nicht das Verschmelzen mit oder die Übernahme der Staatsapparate durch rechte Organisationen, sondern eine Tendenz, die in den Ministerien und Apparaten selbst vorbereitet und vorangetrieben wird und die von dort aus die Gesellschaft durchdringt. Diese Transformation des gewöhnlichen Kapitalstaates zu einem faschisierten Staat ergibt sich nicht durch einen spektakulären Bruch, sondern durch die schleichende, aber beständig vorangetriebene Akkumulation, Verdichtung und Verschärfung entsprechender Maßnahmen. Die gegenwärtige Entwicklung ist eine strukturelle und sequenzielle, vom Staat selbst angetriebene Transformation des politischen Systems hin zu einer schleichenden Ermächtigung der Apparate. Kommende ökonomische, soziale und politische Krisen und Konflikte werden antizipiert.

Vor diesem Hintergrund entwickelt der Staat eine Reihe von Techniken zur weiteren Vermessung, Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung. Dazu zählt die umfassende Militarisierung der Polizei im Rahmen eines sich immer weiter entfaltenden Sicherheitsstaates bei gleichzeitiger Einschränkung der Grundrechte sowie die Verschmelzung von Polizei und Militär bzw. von Polizei und Geheimdiensten. Vor allem der Polizeiapparat erhält dafür neue technische Mittel, erweiterte rechtliche Kompetenzen und exekutive operative Befugnisse. Zu den erweiterten Maßnahmen gehören die flächendeckende Datensammlung, -speicherung und -auswertung. Evident sind auch die gesetzlichen Verschärfungen bis hin zur Etablierung eines Feindstrafrechts mit verankerten verdachtsunabhängigen Zugriffsmöglichkeiten weit im Vorfeld konkreter Straftaten – bis hin zur Präventivhaft.

Erweiterte Polizeibefugnisse

Seit Jahren lässt sich der Ausbau eines Antiterrorapparats mit entsprechender Gesetzgebung beobachten, der dann indes nicht bloß gegen den »Terrorismus« in Stellung gebracht wird, sondern sowohl gegen politischen Widerstand wie auch gegen »Alltagsstörungen«. Auf juristischer Ebene betrifft das die Ausdehnung von Sonderrechten in den Alltag hinein sowie die Prävention gegen zukünftiges unerwünschtes Verhalten. Am weitesten fortgeschritten ist die Faschisierung in Bayern mit dem Polizeiaufgabengesetz, dem Integrationsgesetz, dem Gesetz zur Überwachung gefährlicher Personen und dem Entwurf des Psychisch-Kranken-Gesetzes.³

Während traditionelle Polizeiarbeit vorsieht, ein vergangenes Geschehen durch Annahmen und Wahrscheinlichkeitshypothesen zu ermitteln und zu rekonstruieren, bedeutet bereits der Begriff der »konkreten Gefahr« aus dem Bereich der Gefahrenabwehr, dass eine Tat nicht in der Vergangenheit, sondern in der (nahen) Zukunft liegt, also noch nicht geschehen ist, und nicht aufgeklärt, sondern verhindert werden soll. Indizien sollen die wahrscheinliche Ausführung der Tat aber nahelegen. Der Begriff der »drohenden Gefahr« ist entsprechend weit anwendbar. Er birgt einerseits einen großen Auslegungsspielraum, ist aber andererseits so formuliert, dass praktisch jedes unerwünschte Verhalten, auch solches, das noch nicht stattgefunden hat, sondern möglicherweise erst in der Zukunft stattfindet, mit Strafen belegt werden kann.

Anlässlich des Ende Juni abgehaltenen AfD-Parteitags in Augsburg fand das bayerische Polizeigesetz erstmals Anwendung: Ein Aktivist und Gegner der rechten Partei verbrachte fast eine Woche präventiv in Polizeihaft. Wann und durch wen eine Gefahr drohen soll, befindet die Polizei vor Ort selbst. Als Basis nutzt sie die Daten, die sie über die Jahre, oftmals rechtswidrig, gesammelt hat. Daran erweist sich der offen politische Charakter einer solchen Entscheidung.⁵ Der Ermessensspielraum erweitert sich und geht auf die Exekutive über, die die politischen Vorgaben operativ umsetzt und auch gegenüber der Judikative an Relevanz gewinnt. Letztlich handelt es sich darum, fundamentale Rechtsprinzipien und Grundsätze auszuhebeln – die Unschuldsvermutung ebenso wie die Umkehrung der Beweislast. Die drohende Gefahr, die in den neuen Polizeigesetzen lauert, ist nicht weniger als eine rechtliche Begründung für Rechtsunsicherheit und polizeistaatliches Handeln. Es ist die Verrechtlichung von Willkür, ein Ermächtigungsgesetz der Exekutive.

Die erweiterten Möglichkeiten der Polizei werden demnach mehr und mehr rechtlich festgeschrieben. Bedeutsamer aber noch ist, dass die Polizei das Recht selbst proaktiv fortschreibt: Recht ist dann das, was die Polizei anordnet. Liegt kein offenkundiger Anlass für polizeiliche Einmischung vor, können die Beamten ihn durch ihr Auftreten selbst schaffen. Im nachhinein erfolgt dann die sprachlich kontrollierte Rekonstruktion des Geschehens. Die Polizei gestaltet gemäß dieser erweiterten Kompetenzen den öffentlichen Raum: Am Ort des Geschehens werden Fakten geschaffen, die irreversibel sind und deren Nichthinnahme als Widerstand geahndet wird; eine von oben angeordnete und mit politischer Rückendeckung versehene Verschiebung und Entgrenzung staatlicher Gewalt.

Testlabore

Im Rahmen der sukzessiven Staatstransformation werden die neuen Instrumentarien bei entsprechenden Anlässen getestet. In solchen Momenten kann jeder, der öffentlich in Erscheinung tritt, zum potentiellen Gegner werden, denn sicherheitspolitisch stellt bereits die Inanspruchnahme verfassungsgemäßer Rechte ein Risiko dar und wird entsprechend kontrolliert oder geahndet. Schon anlässlich der BlockupyAktionstage in Frankfurt am Main wurden verschärfte polizeiliche Maßnahmen erprobt. 2012 verhängte die Polizei gegenüber einigen hundert Aktivisten präventiv und für die Dauer mehrerer Tage Betretungsverbote für die Innenstadt. 2013 wurden etwa 1.000 Demonstranten rund zehn Stunden lang eingekesselt und erkennungsdienstlich behandelt. Bei den Protesten gegen den G-20-Gipfel in Hamburg 2017 erreichte die Eskalation der Staatsgewalt eine neue Stufe. Schon wer sich auf der Straße versammelte, galt als potentieller Feind. Die Polizei trat von vornherein mit einer offenen Kriegserklärung gegenüber jedem einzelnen Demonstranten auf. Sie versuchte nicht nur, durch Besetzung des öffentlichen Raums die Kontrolle über die Plätze und Straßen zu sichern, Demonstrationen zu verhindern oder einzuhegen. Die Maßnahmen gegen Protestierende waren von Anfang an auf deren Zermürbung ausgelegt. Am deutlichsten wurde dies bei den Gewaltexzessen gegen die Demonstranten am Rondenbarg und bei der »Welcome to Hell«-Demonstration, bei der eine physische Verletzung der Teilnehmer beabsichtigt war, um jeden weiteren Protest zu verhindern.

Staatliche Faschisierung heißt in diesem Zusammenhang also, Grundrechte und das Recht auf körperliche Integrität derjenigen in Frage zu stellen, die vermeintlich Sicherheit und Ordnung stören. G 20 in Hamburg war eine Art Laborversuch, das ganze Arsenal neuester Methoden von »Counter Insurgency« und »Crowd Control« im öffentlichen Raum wurde erprobt, ein Testfall, wie weit die Eskalationsspirale sich momentan drehen lässt und wie weit der rechtliche Rahmen gedehnt bzw. überschritten werden kann. An solchen Anlässen zeigt sich die Verallgemeinerung des staatlichen Vorgehens und sein eigentlicher Zweck: Statt gegen Randgruppen richtet es sich nun potentiell gegen jeden, der der reibungslosen Durchführung von Veranstaltungen in die Quere kommen könnte. Insofern war G 20 auch ein Kulminationspunkt der Staatsfaschisierung.

Tiefgreifende Veränderungen finden seit einigen Jahren ebenfalls im institutionellen Gefüge statt, auch wenn die Fassade unverändert bleibt. Anstatt über Parteien und Parlamente Hegemonie herzustellen, tritt der Staat der Bevölkerung offensiv gegenüber. Obgleich die administrativen Stäbe ohnehin unabhängig von einzelnen Regierungswechseln arbeiten, findet eine weitere Einflussverschiebung hin zu informellen Gremien, privaten Konzernlobbyisten, nicht gewählten supranationalen Institutionen und den exekutiven Organen statt, so dass ein Netzwerk aus Regierungspersonal, Bürokratie, Geheimdiensten, Militär, informellen Organisationen des Kapitals, multinationalen Konzernen und der Finanzindustrie entstanden ist, das bestimmte politische Optionen durch extralegale Organe und Praktiken ausführt. Hinzu kommt die verdeckte Kooperation von »Sicherheitsbehörden« mit Netzwerken aus dem terroristischen und kriminellen Untergrund. Während die organisierte Kriminalität längst ein essentieller Teil kapitalistischer Wirtschaft ist, mutiert der Staat selbst zu einer Art Unternehmen, das hoheitliche Aufgaben an private Träger abtreten kann. Damit werden die Spielräume für staatliche Konzessionen an die subalternen Klassen innerhalb des bestehenden Systems geringer.

Ideologische Begleitmusik

Ideologischer Ausdruck der Staatsfaschisierung ist der Sicherheitsdiskurs, d. h. der autoritäre Wunsch nach einer effektiven und hart durchgreifenden Staatsgewalt. Flankiert wird dies durch die Konstruktion von Feindbildern, die zur Einführung und Legitimierung der präventiven Aufstandsbekämpfung notwendig sind. Die politisch-mediale Skandalisierung militanter Gegenwehr dient hierbei auch immer der Verschleierung des gewaltförmigen Wesens des Staates und von dessen Funktion zur Aufrechterhaltung gewalttätiger Verhältnisse.

Die Begründung erfolgt über entsprechende Diskurse und wird ideologisch konstruiert. Dazu gehören der Kampf gegen die Drogen, der Antiterrorkampf, zumeist ethnisch konnotierte Kriminalitätsdebatten etc. All das zielt auf die Akzeptanz der Militarisierung der Polizei und deren permanente Anwesenheit und Sichtbarkeit in der Gesellschaft. Dazu werden regelmäßig Inszenierungen benötigt und entsprechende Bilder erzeugt, deren Eindruck nicht revidierbar ist. Gerät der Staat durch eine sich verschlechternde Soziallage in eine zugespitzte Legitimitätskrise, versprechen seine Repräsentanten mehr Sicherheit. Der Begriff wird einseitig als Sicherheit vor Terrorismus, nicht mehr aber als soziale und materielle gefasst.

Störer der Ordnung erfüllen als zu bekämpfender Feind die Funktion, in der notorischen Repräsentationskrise doch noch einen Konsens in der Bevölkerung herzustellen. Dies führt dazu, dass Forderungen nach mehr Sicherheit und Überwachung bei vielen Menschen auf Zustimmung stoßen. Bedacht wird dabei indessen nicht, dass sie damit ihre eigene Entmachtung befördern. Indem der Staat seine Funktion als Ordnungsmacht überbetont, versucht er, Teile der Bevölkerung in einem autoritären Konsens auf seine Seite zu ziehen. Ob das gelingt, hängt auch vom Kräfteverhältnis der Klassen ab und davon, ob es der Linken gelingt, staatliche Feinddiskurse zu unterlaufen.

Faschisierung zeigt sich auch auf weiteren Politikfeldern, vor allem bei der Grenz- und Migrationspolitik, bei der Aufrüstung und der stetig aggressiver werdenden Außenpolitik. Das Regieren mittels Ausnahmezustand wird tendenziell zum festen Bestandteil bürgerlicher Politik, zu einer Technik, die sich in ihrer Erprobungsphase noch gegen einzelne, schließlich aber potentiell gegen alle richtet, wobei die inhaltliche Begründung schließlich entfallen kann. So kann der Staat sicherstellen, dass bei schwindender Legitimität und ausbleibender Zustimmung immer mehr rechtliche und operative Mittel zur »Aufstandsbekämpfung« bereitstehen.

Big Data heißt Überwachung

Heutzutage, wo nahezu jeder Haushalt über eine entsprechende technische Ausstattung und Vernetzung verfügt, wäre es ein leichtes, den tatsächlichen Bedarf der Menschen in Echtzeit zu ermitteln. Statt dessen werden permanent Daten erhoben, die Bevölkerung beobachtet, klassifiziert und bewertet. Die umfassende Quantifizierung zielt auf die Steigerung von Rentabilität, Effizienz, Leistung und Transparenz in allen möglichen Bereichen. Solche Prozesse (Ranking, Rating, Scoring, Screening, Casting usw.) treffen heute auf im höchsten Maße vereinzelte Menschen, die sich tagtäglich aktiv an der Eingabe von Daten und der Teilnahme an Quantifizierungsverfahren beteiligen. Durch den numerischen Vergleich wird zugleich die Konkurrenz verstärkt, was zu Anpassungszwängen und in wachsendem Maße auch zur Beschäftigung in den Zeiträumen außerhalb der Lohnarbeit führt. So schafft jeder die Grundlage für die eigene Ausforschung und leistet sogar noch unentgeltliche Arbeit für das Kapital, da die Daten längst zur Ware geworden sind.

Den Apparaten bieten sie die Möglichkeit, die algorithmischen Verfahren zu verbessern, die heute Mittel zur Hierarchisierung von Informationen und zur individuell zugeschnittenen Beeinflussung eines jeden einzelnen und damit Manipulationsinstrumente ersten Ranges sind. Die Repressionsbehörden sind zudem neben der vollständigen biometrischen Erfassung daran interessiert, noch mehr über jeden einzelnen in Erfahrung zu bringen, um so jegliche Anonymität zu beseitigen und auf Basis ihrer Datenbestände, die jederzeit nach bestimmten Kriterien oder Rastern durchforstet werden können, zukünftiges Handeln prognostizieren und Widerstände frühzeitig ausschalten zu können. Das heißt, Big Data, dessen technische Grundlage permanente Überwachung heißt, ist für Staat und Kapital heute gleichermaßen bedeutsam.

Sowohl das Ausmaß an Überwachung, als auch die universelle Unterwerfung aller Lebensbereiche unter Warenform und Verwertungsdiktat sowie die ins Feld geführte »Alternativlosigkeit«, die für die Begründung von wirtschaftspolitischen Maßnahmen herangezogen wird, zeugen von totalitären Tendenzen des Spätkapitalismus. Nicht alle dieser Maßnahmen müssen von der Bevölkerung auch zwingend so wahrgenommen werden, weshalb das Erkennen dieser Mechanismen und Zusammenhänge immer wichtiger wird. Zwar existiert kein Determinismus in der gesellschaftlichen Entwicklung, aber die Möglichkeiten für die Durchsetzung progressiver Reformen werden innerhalb des Bestehenden geringer.

Anmerkungen

1 Nicos Poulantzas: Klassenkampf und Repression. In: Kursbuch (1973), H. 31, S. 129–137

2 Manfred Clemenz: Staatsfaschistische Tendenzen im Spätkapitalismus. In: Kursbuch (1973), H. 31, S. 1–27

3 Vgl. Redaktion Autonomie-Magazin: Die neuen Polizeigesetze aus aktivistischer Sicht, 21.5.2018, http://www.autonomie-magazin.org/2018/05/21/die-neuen-polizei-gesetze-aus-aktivistischer-sicht/

4 Vgl. http://rotehilfeaugsburg.blogsport.eu/2018/06/27/kaum-beschlossen-schon-umgesetzt-erster-vorbeuge-gewahrsam-nach-bayrischen-polizei-aufgaben-gesetze-im-zusammenhang-mit-afd-bundesparteitag-am-wochenende-in-augsburg

5 Mathes Breuer: Die drohende Gefahr. Anmerkungen zum neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetz. In: Rote-Hilfe-Zeitung (2018), H. 3, https://www.rote-hilfe.de/rote-hilfe-zeitung?download=186:rote-hilfe-zeitung-2-2019

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